1. Januar 2024 / Aktuell

ver.di-Medien-Info: Erneut Gewalt gegen Beschäftigte in der Silvesternacht

- Rettungsdienste und Feuerwehr müssen besser geschützt werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Gewalt gegen Feuerwehrleute, Rettungsdienste und Polizisten in der Silvesternacht scharf und fordert die Dienstherren und Arbeitgeber auf, ihren Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten deutlich mehr nachzukommen.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste sind in der Silvesternacht erneut unter Beschuss mit Raketen und Böllern geraten oder anderweitig angegriffen worden. Zahlreiche Beschäftigte wurden durch diese Angriffe verletzt. Die Silvesternacht hat besonders deutlich gezeigt, welcher Gewalt viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind.

„Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst darf keinesfalls als Berufsrisiko in Kauf genommen werden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es ist empörend, dass die Menschen, die uns im Notfall aus Gefahrensituationen bergen, Brände löschen oder uns medizinisch versorgen, angegriffen werden.“

Behle wies darauf hin, dass Gewaltprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Sie forderte die Arbeitgeber und Dienstherren auf, für den Schutz der Rettungskräfte zu sorgen. An die Beschäftigten appellierte sie, alle Übergriffe zu melden, Unfallmeldungen zu schreiben und konsequent Strafanzeigen zu erstatten. „Arbeitgeber und Dienstherren fordern wir auf, Übergriffe gegen Einsatzkräfte zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen, Betroffenen Rechtschutz bei der Strafverfolgung zu gewähren sowie nicht durchsetzbare Schmerzensgeldansprüche zu übernehmen.“

Auch im Alltag außerhalb der Silvesternacht seien die Beschäftigten der Feuerwehren, Rettungsdienste und Leitstellen zunehmend mit Gewalt konfrontiert. Auch hier bestehe dringender Handlungsbedarf. „Die Arbeitgeber sind aufgefordert, präventiv zu handeln und die Beschäftigten auf eskalierende Einsatzsituationen vorzubereiten sowie gewaltpräventive Maßnahmen und Informationen zur Rechtslage im Rahmen der Aus- und Fortbildung regelmäßig zu vermitteln. Es ist dringend notwendig, dass die Arbeitgeber den Zugang zu Nachsorgeangeboten wie medizinische und psychologische Hilfe sowie Beratungs- und Therapieangebote ermöglichen.“ Aktuell mangele es massiv an Hilfsangeboten und Unterstützung vor und nach einem Übergriff. Arbeitgeber und Dienstherren müssten hier dringend nachbessern und ihre Verantwortung gegenüber den Beschäftigten wahrnehmen.

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