Das Landgericht Paderborn hat heute im Urkundenverfahren zwischen Herrn Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und der Stadt Bad Driburg in Bezug auf die Verzichtserklärung wie angekündigt ein „Vorbehaltsurteil“ gefällt. Ein möglicher Vergleich kam nicht zu Stande. Deshalb müsse die Stadt der vereinbarten Zahlungsverpflichtung nachkommen. Bereits nach der mündlichen Verhandlung war ein solches Ergebnis zu erwarten.
Nun gilt es, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine gründliche Analyse wird nötig sein, um zu entscheiden, welche Schritte die Stadt Bad Driburg in dieser Angelegenheit als nächstes unternehmen wird. Dazu gehört besonders die Abstimmung mit der Versicherung der Anwaltskanzlei über das weitere Vorgehen.
Dennoch bleiben viele Fragen offen: Wer hat die SPD und die ÖDP seinerzeit darüber informiert, dass im Katasteramt für die Wiesenquelle keine Dienstbarkeit eingetragen war? Warum wurden die Parteien informiert, aber nicht die Stadtverwaltung von Bad Driburg? Und warum wurde der Bürgermeister erst in Kenntnis gesetzt, als die Nachricht über die fehlende Eintragung bereits auf dem Weg zur Presse war? Welche Verantwortung trägt die Anwaltskanzlei, die mit der Prüfung der Katasterunterlagen beauftragt war?
Es bleiben Fragen: Wer hat wann die SPD und die ÖDP informiert?
Quelle: Fraktionsvorsitzender: Andreas Amstutz
Anzeigen - Klickt für mehr Infos:
Sie suchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Reichweite Facebookseite Hochstift am 08.01.2024 156972 Personen und über 1600 Likes
Sie suchen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen?
Klickt hier drauf für mehr Infos und zum Download unserer Apps: